Photovoltaik auf Freiflächen
Photovoltaik auf landwirtschaftlichen Flächen im Jossgrund
Nach dem Ende der Begrenzung der Solarstromförderung („Solardeckel“) und neuen Festlegungen zu den verwendbaren Flächen, scheint der Bereich der Freiflächensolaranlagen stark zu expandieren. Die hessische „Freiflächensolaranlagenverordnung“ ermöglicht seit dem 30.11.2018 in Hessen den Bau von PV-Anlagen in „benachteiligten landwirtschaftlichen Gebieten“. Bislang waren sie nur auf Konversionsflächen (ehemalige Deponien etc.) sowie entlang von Autobahnen und Schienenstrecken zulässig. In Hessen gelten damit ca. 320.000 Hektar landwirtschaftliche Flächen als benachteiligt. Sie machen etwa zwei Fünftel des Acker- und Grünlands aus. Damit die hessische Landwirtschaft auch in Zukunft ausreichend Flächen zur Verfügung hat, begrenzt die Verordnung den Zubau von Freiflächen-Anlagen auf 35 MW pro Jahr. Das entspricht einer Fläche von rund 50 Hektar – also nur ein Bruchteil. Auch sind auf geschützten Naturflächen nach der FFH- und der Vogelschutzrichtlinie die Anlagen nicht gestattet. „Landwirtschaftlich benachteiligtes Gebiet“ ist im Jossgrund nahezu das gesamte Gemeindegebiet (siehe Grafik), nur Natura 2000 Gebiete (Beilstein, Jossa-Auen, ...) sind ausgenommen.
Quelle: „Energieland Hessen“ (Karte: https://hessen.carto.com/u/landesplanunghessen/builder/91a99f62-bdf8-4bc7-9653-af2d280ef88c/embed)
Bebauungsplan für Freiflächensolaranlagen
Freiflächensolaranlagen müssen auf der Grundlage einer örtlichen Baugenehmigung gebaut werden. Hierfür ist ein Bebauungsplan erforderlich. Auf diesen beruft sich auch das Erneuerbare Energien Gesetz. Ohne Bebauungsplan ist ein Netzbetreiber nicht verpflichtet, die Einspeisevergütung für den Solarstrom zu zahlen. Und ohne Einspeisezusage für die PV Großanlage wird eine Investition auf einer Freifläche unwirtschaftlich. (Quelle: www.Solaranlagen-Portal.com).
Die Erstellung eines entsprechenden Flächennutzungsplans/Bebauungsplan ist aufwändig und der Prozess dafür kann bis zu über einem Jahr dauern. Ist eine Gemeinde weder Grundstücksbesitzer noch Investor, ist der Bebauungsplan auch die einzige Möglichkeit; Einfluss auf die Projekte zu nehmen, z.B. durch detaillierte Anforderungen bzgl. Naturschutz, Flächenbewirtschaftung etc. Zudem ist im Prozess vorgesehen, die Öffentlichkeit frühzeitig zu beteiligen und zu informieren.
Ein räumlich naheliegendes Beispiel dafür ist die Planung für eine 4,4 ha große „Freiflächenphotovoltaikanlage“ an der A66 in Bad Orb. Die Unterlagen dazu finden sich in https://stadt-badorb.de/index.php?object=tx|3157.5&ModID=255&FID=3157.673.1 (das PDF mit dem Titel „3.0-Textteil-BBpl.-Freiflaechenphotovoltaikanlage-2020-02-14“ ist der 52-seitige Bebauungsplan)
Erträge von Freiflächensolaranlagen
Hierzu gabs in letzter Zeit einige Leserbriefe in der GNZ, die Erträge von Freiflächensolaranlagen unterschiedlich bewertet und die Flächenerträge insbesondere mit Biogas-Anlagen verglichen haben. Nachfolgend unser Versuch, dies korrekt darzustellen:
Für Freiflächensolaranlagen geht man (Quelle z.B.: https://www.photovoltaik.org/beispiele/freiflaechenanlage) davon aus, dass sich Module mit einer Peak-Leistung bis 1000 kW pro ha aufstellen lassen, der jährliche Ertrag wird mit 400.000 bis 500.000 kWh pro ha angegeben.
Für einen Maisacker kann man keine Leistung angeben nur eine Angabe des Energiegehalts ist sinnvoll. Die „Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe“ (https://www.fnr.de) ibt dazu folgende Werte an:
Also 1 ha Silomais ergibt ca. 15.000 bis 22.500 kWh Strom (pro Jahr).
Vergleicht man also Maisanbau und Photovoltaik pro Hektar, liefert die Solaranlage etwa den 20 bis 30 fachen Stromertrag. Aber das ist nur ein einziger Teilaspekt. Für eine vollständige vergleichende Bewertung müsste man eine Vielzahl von Details vergleichen. Nachfolgend nur eine Auswahl:
- Mais kann im Silo über viele Monate „gespeichert“ werden, das daraus erzeugte Gas zumindest kurzfristig. Die Photovoltaikanlage müsste dazu mit einem sehr teuren Batteriespeicher aufgerüstet werden, der nur kurzfristige Stromlücken ausgleichen kann.
- Der Gasmotor der Biogas-Anlage liefert zusätzlich das 2-3 fache der Stromenergie an Wärmeenergie die, wie ja in Burgjoß realisiert, in ein Fernwärmenetz eingespeist werden kann. Die Wechselrichter einer Photovoltaikanlage liefern nur geringe Abwärme, die kaum sinnvoll genutzt werden kann.
- Energiepflanzen wie Mais werden mit einem hohen Pestizid-Einsatz bewirtschaftet, bei der Wiese unter PV Modulen muss das nicht sein, diese könnte extensiv bewirtschaftet werden.
- etc...
Aktuelle Situation im Jossgrund
Weitere Informationen aus der Presse dazu:
Aufruf der Kreiswerke / Versorgungsservice Main-Kinzig